AntidiskriminierungWeiterbildung und Sensibilisierung
Sie sind interessiert an Antidiskriminierungsthemen und wollen mehr erfahren?
Damit Sie für sich, als Vertrauenslots*in oder als guter Ally im Kontext Universität klare Begriffsbestimmungen, Abläufe und Wege kennen, finden Sie in unseren Infopaketen und Definitionen viel Wissenswertes.
Individuelle Schulungsangebote sind in Onlinetutorials als Selbstlerntools verfügbar. Aktuelle Veranstaltungen sind zudem auf verschiedene Weisen aufbereitet und vervielfältigen das Verständnis für die Zusammenhänge.
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Starke Frauen haben viele Gesichter
Frauen kennen die unterschiedlichsten Übergriffe – von Ignoranz über Anmache bis hin zu Vergewaltigung.
Diese Übergriffe in den jeweiligen Situationen frühzeitig zu erkennen und sich entsprechend davor zu schützen, ist Ziel dieser Veranstaltung. Der Frauennotruf gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e.V. in Heidelberg bietet regelmäßig Selbstbehauptungskurse an. Ein Seminar zu Selbstwert, Selbstbehauptung und Selbstfürsorge.
Mental Health First Aid (MHFA)
Um psychologische Ersthilfe leisten zu können, wenn sie benötigt wird, bietet das Programm Mental Health First Aid (MHFA) entsprechende Ersthelfenden-Kurse für Interessierte. Bei UNIVITAL findet an der Universität Heidelberg unter der Trägerschaft des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit, Mannheim, Lehreinheiten statt, die Menschen befähigen, in ihrem beruflichen und privaten Umfeld Erste Hilfe für psychische Gesundheit zu leisten.
Begriffsbestimmungen zu Diskriminierung, sexueller Belästigung und Nötigung, Mobbing, Stalking
Belästigung, Mobbing, Stalking und Diskriminierungen in verschiedener Weise aufgrund eines oder mehrerer der folgenden Merkmale sind gemäß der hochschulinternen Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Heidelberg, aber auch aufgrund anderer Gesetzesgrundlagen (Strafrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG §1 und 3), Landeshochschulgesetz (LHG §2 (2) und §4a) und unzulässig.
Unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit und sozialer Herkunft, Alter, geschlechtlicher und sexueller Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder chronischen Krankheiten und mit Caretätigkeiten (Familienbetreuung und Pflege) sind alle Menschen gleichberechtigt an der Universität.
Fehlverhalten und Grenzüberschreitungen wird entgegengewirkt und Beschwerden adäquat begegnet.
Um einen Konsens im Dialog zu schaffen, ist ein einheitliches Verständnis zu Fehlverhalten wie Diskriminierungen, Stalking, Mobbing, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung notwendig. Die Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten erfasst die entsprechenden Begrifflichkeiten in ihren Bestimmungen. Diese schließt in ihren Definitionen das subjektive Empfinden der betroffenen Personen zu dem, was als sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking oder Diskriminierung empfunden wird, mit ein - die gesammelten Aufzählungen sind daher nicht abschließend vollständig.
Im Folgenden finden Sie die Definitionen auf Basis gesetzlicher Grundlagen für Diskriminierung, Stalking, Mobbing, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.