Antidiskriminierung | Konflikte Beratungsangebot

Sie haben eine persönliche Grenzüberschreitung erlebt und suchen Unterstützung im vertraulichen Gespräch? Bei Konflikten und Fehlverhalten gemäß der Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten beraten Sie verschiedene Anlaufstellen vertraulich an der Universität.

Jede Person reagiert anders auf Diskriminierung und Belästigung. Und jeder Vorfall ist unterschiedlich. Pauschale Lösungen kann es daher nicht geben.

Sie müssen mit dem Erlebten aber nicht alleine bleiben: Um die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen zu finden und zielgerichtet Unterstützung zu erhalten, können Sie aus verschiedenen vertraulichen Anlaufmöglichkeiten wählen.  

Handlungsempfehlungen bei erlebtem Fehlverhalten (sexueller Belästigung und Mobbing, Stalking und Diskriminierung) können bei ersten Schritten unterstützen. 

Anlaufstellen

Sie möchten sich im vertraulichen Gespräch zu Ihrer persönlichen Situation und potentiellen weiteren Schritten austauschen? Die folgenden vertraulichen Anlaufstellen bieten Ihnen Möglichkeit und Raum für ein persönliches Gespräch zu Ihrem Anliegen. 

Bei Konflikten und Fehlverhalten sowie für alle Fälle von (sexueller) Belästigung, Mobbing, Stalking, Diskriminierungen und Arbeitskonflikte an der Universität können Sie sich auch an die Zentrale Anlaufstelle wenden. Diese steht in Kontakt mit vielen weiteren Anlaufstellen und kann Sie Ihren Bedürfnissen entsprechend weiterleiten.

Grundlage für die Beratung bei UNIFY ist Ihr subjektives Empfinden im Bezug auf die erfahrene Diskriminierung und es geschehen keine Schritte ohne Ihre Einwilligung.

Im Rahmen unserer Beratungsangebot bieten wir:

  • Vertrauliche Unterstützung und Beratung in den Bereichen interpersonelle Arbeits- und Studienkonflikte, Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexuelle Belästigung
  • Konfliktmoderation, Vermittlung von Mediation (Mediationskosten können nicht von UNIFY getragen werden, Institute müssen diese selber übernehmen)
  • Verweis auf passende (ggf. vertrauliche) interne oder externe Anlaufstellen 
  • Wir unterstützen und beraten Sie zu offiziellen Verfahrenswegen
  • Gerne unterstützen und beraten wir auch Führungspersonen zu ihren Rechten und Pflichten (bspw. bei Konflikten zwischen Mitarbeitenden der eigenen Arbeitsgruppe) 

Wenn Sie das Beratungsangebot annehmen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer gewünschten Beratungsperson. Die inhaltlichen Anliegen teilen Sie uns bitte im persönlichen Gespräch mit.  

Das können wir NICHT leisten: 

  • Wir sind keine offizielle Sanktionsstelle das bedeutet:  
    • Wir machen keine Beweisaufnahme und keine Ermittlungen. Hierfür müssen Sie den Rechtsweg einschlagen
    • Wir können keine Sanktionen oder Konsequenzen für Fehlverhalten verhängen
  • Keine Beratung zu Themen jenseits von interpersonellen Arbeits- und Studienkonflikte, Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexuelle Belästigung 
  • Keine Vermittlung von Psychotherapieplätzen, Therapieersatz oder langfristige Fallbegleitung möglich
  • Wir können keine verbindliche Rechtsauskunft geben. Bitte suchen Sie hierfür eine Rechtsberatung auf
  • Offizielle Beschwerden (rechtlich/dienstlich, etc.) können wir nicht für Sie einleiten. Diese können Sie bei den entsprechenden Stellen nur schriftlich und mit Klarnamen selbst einreichen. Wir empfehlen Ihnen dennoch dringend, vorher eine vertrauliche Beratung bei uns in Anspruch zu nehmen
  • Jede Beschwerde wird von den Fachabteilungen einzeln juristisch geprüft und eröffnet einen spezifischen Sanktionsweg, auf den wir keinen Einfluss nehmen können (d.h., mögliche Sanktionen oder Konsequenzen sind rechtlich vorgegeben)
  • Keine Übernahme von Führungspflichten in Konfliktfällen (bspw. Konfliktgespräche mit Mitarbeitenden)

Betroffene erleben Belästigung, Mobbing, Stalking oder Diskriminierung als sehr beklemmend und einschränkend in allen Lebensbereichen. Oft ist es leichter, zu zweit über weitere Schritte nachzudenken: Eine Person Ihres Vertrauens, Kommiliton*innen oder Freund*innen, kann Sie auch bei einer Beratung durch die unten genannten vertraulichen Anlaufstellen begleiten.

Handlungsempfehlungen

  • Machen Sie unmissverständlich klar, was Sie nicht wollen. Sprechen Sie aus, was gerade passiert ist, sagen Sie der Person, was das Verhalten mit Ihnen macht UND fordern Sie das Gegenüber auf, dies künftig zu unterlassen. Sie können mit verbalen und nonverbalen Signalen - wenn möglich direkt - herabwürdigendes Verhalten zurückweisen.
  • Dokumentieren Sie die Vorkommnisse schriftlich. Aufzeichnungen können später als Beweismittel dienen. Notieren Sie möglichst detailliert, was vorgefallen ist: mit Angaben zu Ort, Datum und Zeit sowie Zitaten. Dafür können Sie auch die Vorlage zur Gesprächsdokumentation ausfüllen, die Sie für später als Gedächtnisstütze nutzbar wäre. Bewahren Sie auch E-Mails, Chat-Verläufe, Briefe oder Zettel auf, die als Beweise hilfreich sein können. Beweismittelsicherung und Zeug*innen sind nützlich.

ACHTUNG: Wenn Sie Vorfälle dokumentieren, müssen Sie das Recht am gesprochenen Wort beachten. Das schützt die Persönlichkeitsrechte jedes*r Einzelnen. Daher dürfen beispielsweise Audioaufnahmen nicht ohne Einverständnis aller Beteiligten gemacht werden. Liegt kein Einverständnis vor, sind sie keine Beweismittel.

Sie tragen keine Schuld an dem, was geschehen ist. Und Sie haben das Recht, dagegen vorzugehen. Die Schritte bestimmen Sie.