Hier entlang zur Beschwerde Beschwerdewege

Dringender Hinweis - bitte beachten!

Wenn Sie mit einer Beschwerde betreten Sie den offiziellen Rechtsweg. Das bedeutet für Sie: Eine Beschwerde kann nur schriftlich unter Angabe Ihres Klarnamens eingereicht werden. Sie treten damit aus der Anonymität heraus. Mit dem Einlegen einer offiziellen Beschwerde werden Fristen wirksam. Mit dem Einlegen einer offiziellen Beschwerde liegt die Handlungspflicht beim Arbeitgeber. Auf das weitere Geschehen haben Sie keinen Einfluss. BEVOR Sie Beschwerde einlegen, raten wir Ihnen dringend, sich von professioneller Anlaufstellen der Universität vertraulich beraten zu lassen. Hier bekommen Sie auch Unterstützung dabei herauszufinden, welches Vorgehen / welcher Beschwerdeweg für Ihren individuellen Fall der richtige ist.
Hier werden Sie beraten

Beschwerde einreichen - aber wo?

Wenn Sie Fehlverhalten wie Mobbing, Stalking, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung,  Herabwürdigung, Benachteiligung jedweder Art oder die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen erleben oder erlebt habe, dürfen Sie nach § 13 AGG bei der zuständigen Dienststelle Beschwerde einzulegen. Wenn Sie eine Beschwerde erheben, muss diese geprüft werden.
Die Frage, wohin Sie sich mit ihrer Beschwerde wenden können, hängt von der Zugehörigkeit der Täterperson ab:

Ist die Person, gegen die Sie Beschwerde einlegen wollen, an der Universität beschäftigt, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der Personalabteilung D 5 -> Link

Ist die Person, gegen die Sie Beschwerde einlegen wollen, Student*in der Universtiät,  wenden Sie sich an Rechtsservice Studium und Lehre, Abteilung 2.2 -> Link