Hier entlang zur Beschwerde Beschwerdewege
Dringender Hinweis - bitte beachten!
Beschwerde einreichen - aber wo?
Wenn Sie Fehlverhalten wie Mobbing, Stalking, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Herabwürdigung, Benachteiligung jedweder Art oder die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen erleben oder erlebt habe, dürfen Sie nach § 13 AGG bei der zuständigen Dienststelle Beschwerde einzulegen. Wenn Sie eine Beschwerde erheben, muss diese geprüft werden.
Die Frage, wohin Sie sich mit ihrer Beschwerde wenden können, hängt von der Zugehörigkeit der Täterperson ab:
Ist die Person, gegen die Sie Beschwerde einlegen wollen, an der Universität beschäftigt, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der Personalabteilung D 5 -> Link
Ist die Person, gegen die Sie Beschwerde einlegen wollen, Student*in der Universtiät, wenden Sie sich an Rechtsservice Studium und Lehre, Abteilung 2.2 -> Link