Begriffe und Konzepte Glossar
Disclaimer: Die vorgestellten Begriffe sind oft Selbstbezeichnungen, die auf individuellen Verständnissen beruhen. Da Geschlechteridentitäten vielfältig und/oder auch fluide sind, dienen die nachfolgenden Definitionen deshalb der allgemeinen Einordnung der Begriffe, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Es folgt ein Glossar zu den Begriffen des Themenbereichs „Geschlechtliche Vielfalt“:
Geschlechtsidentität (Gender)
Hierunter kann das Erleben eines Menschen mit der Übereinstimmung des biologischen Geschlechts oder dem davon abweichenden Geschlecht (Transidentitär) gefasst werden. Intersexuelle Menschen können aufgrund der Körpermerkmale, die nicht alle dem gleichen Geschlecht entsprechen, teilweise eine uneindeutige Geschlechtsidentität innehaben. Laut AGG ist die Geschlechtsidentität ein schützenswertes Merkmal.
Divers
"Divers" ist seit dem 01.01.2019 die Bezeichnung für den dritten gesetzlichen Geschlechtseintrag (neben "männlich" und "weiblich"), den vor allem intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen benutzen. Es handelt sich dabei nicht um ein eigenes Geschlecht, sondern um einen Schirmbegriff für viele verschiedene Geschlechter.
Transgender
Selbstbezeichnung, für Menschen, die sich nicht vollständig und / oder nicht durchgängig mit dem Geschlecht identifizieren, welchem sie bei der Geburt zugewiesen wurden. Transgeschlechtlichtlichkeit wird im AGG dem Merkmal Geschlecht zugeordnet.
Intergeschlechtlichkeit
Intergeschlechtliche Menschen besitzen körperlich angeborene Geschlechtsmerkmale, die nicht eindeutig der medizinischen Norm "männlich" oder "weiblich" zugeordnet werden können und sich damit in einem Spektrum bewegen.
A-binär/non-binär
Bezeichnet die geschlechtliche Identität von Menschen, die sich nicht im binären Geschlechtermodell wiederfinden. Häufig verorten sich Personen die sich als a-binär bezeichnen dazwischen, ähnlich non-binär, die Verortung der Geschlechtlichkeit findet dadurch nicht auf eine Art und Weise statt.
Queer
Queer ist ein Sammelbegriff für Menschen, deren geschlechtliche Identität und / oder sexuelle Orientierung nicht der heteronormativen Norm entsprechen. Der Begriff, wird heute (wieder) positiv besetzt und daher sehr häufig verwendet.
LSBTIQ+ / LGBTIQ+
LSBTIQ+/ LGBTIQ+ ist ein Sammelbegriff für vielfältige geschlechtliche und sexuelle Identitäten. Er setzt sich zusammen aus den Anfangsbuchstaben der Bezeichnungen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queer. Im Englischen wird das Akronym LSBTIQ (Lesbians, Gays, Bisexuals, Transgender, Intersex, Queers) verwendet. Das Plus steht für alle Menschen, die sich innerhalb der genannten Bezeichnungen nicht wiederfinden.
Cis-Geschlechtlichkeit
In diese Kategorie werden Menschen gefasst, deren Geschlechtsidentität bzw. Geschlechtszugehörigkeit mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei der Geburt anhand der körperlichen Geschlechtsmerkmale zugewiesen wurde (Cis-Männer, Cis-Frauen). Der Begriff wurde in den 90er Jahren von US-Aktivist*innen geprägt, die mit einem Gegenbegriff zu “trans” die Wahrnehmung von "Mann" und "Frau" als Normen hinterfragen wollten.
Namensänderungsverfahren
Für interne Angelegenheiten kann die Hochschule ohne rechtliche Bedenken den selbst gewählten Namen einer trans*Person anstelle des amtlichen Vornamens verwenden. Hierzu zählen alle Angelegenheiten, die innerhalb der Hochschule bleiben und keine Außenwirkung entfalten sollen, etwa die Anrede in E-Mails, die Immatrikulation oder Führung von Hochschulunterlagen.
Die Verwendung des neuen Vornamens ist z.B. in Bescheinigungen, die Außenwirkungen entfalten, nicht eindeutig geregelt, aber auch nicht unzulässig.
Die trans*Studierenden, die den Wunsch haben, mit dem neuen Namen und dem anderen Geschlecht in der (allgemeinen) Datenbank der Universität registriert zu werden, um entsprechend angesprochen und angeschrieben zu werden, können einen formlosen Antrag stellen.
Dem Antrag/Schreiben sollte ein Nachweis (z.B. Ergänzungsausweis der dgti, Bescheinigung eines/einer Arztes/Ärztin oder Psychologen/Psychologin) beigefügt werden oder in einem persönlichen vertraulichen Gespräch die Situation geschildert werden.
Die Namensänderung wird sofort vollzogen und die Studierenden werden gebeten vor Ihrem Studienabschluss, der die Ausfertigung eines Zeugnisses und weiterer Dokumente zur Folge hat, die offizielle Namensänderung vorzulegen.
Im Falle, dass eine rechtliche Namensänderung (per Gerichtsbeschluss) bis zum Abschluss des Studiums nicht erfolgt ist, sollen die Studierenden mit der Studierendenadministration Kontakt aufnehmen.