Senatskommission Partnerschaftliches Verhalten
Die Senatskommission Partnerschaftliches Verhalten setzt sich in ihrer diversen Zusammensetzung für die Verhandlung von komplexen Problemfällen (Mobbing, Stalking, Diskriminierung und sexueller Belästigung) ein:
Wenn sich Konfliktarten vermengen, viele Personen involviert sind, oder/und die in die Zuständigkeit mehrerer Personen oder Einrichtungen fallen bzw. Probleme nicht von Betroffenen oder nicht von anderen verantwortlichen Stellen der Universität geklärt werden können.
Fälle können von D5, D1, D2, zentraler Anlaufstelle, Senat sowie Rektor*in im Einverständnis mit den betroffenen Personen eingebracht werden. Die Senatskommission Partnerschaftliches Verhalten entscheidet über eine Klärung in der Schiedskommission und beruft diese ggfs. individuell aus gewählten, personell nicht verflochtenen Mitgliedern des Senats ein.