Mobbing

Was ist Mobbing?

Der Begriff Mobbing beschreibt gemäß Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten negative kommunikative Handlungen von einer Person oder mehreren anderen Personen, die gegen eine Person gerichtet sind und die wiederholt und systematisch vorkommen. 

Dies können z. B. sein: 

  • Verleumdung von Mitbeschäftigten oder deren Familienangehörigen 
  • Verbreiten von nicht erweislich wahren Gerüchten über vom Geltungsbereich dieser Richtlinie umfassten Personen oder deren Familien 
  • Absichtliches Zurückhalten von notwendigen Informationen 
  • Desinformation 
  • Drohung und Erniedrigung 
  • Beschimpfung, verletzende Behandlung, Hohn und Aggressivität 
  • unwürdige Behandlung durch Vorgesetzte und Kolleg*innen, z. B. die Zuteilung kränkender, unlösbarer, sinnloser oder gar keiner Aufgaben. 
  • Wiederholt oder koordiniert persönlich beleidigende Äußerungen gegenüber vom Geltungsbereich dieser Richtlinie umfassten Personen, z. B. in Form der üblen Nachrede in öffentlichen und universitären Foren. 

Mobbing laut BAG Beschluss vom 15. Januar 1997

Unter Mobbing versteht man: „das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ (BAG Beschluss vom 15. Januar 1997, Az.: 7 ABR 14/96).

  • Als typische Mobbinghandlungen gelten:
  • destruktive Kritik, die demütigend und unsachlich ist oder als Dauerkontrolle
  • auf eine Zermürbung zielt,
  • Angriffe gegen das Leistungsvermögen, zum Beispiel das Anordnen sinnloser Tätigkeiten, das Zuweisen von objektiv zu viel Arbeit oder systematisch unterfordernden Tätigkeiten,
  • Angriffe gegen den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses, etwa das 
  • Behaupten von Fehlverhalten, willkürliche Abmahnung oder die bewusst ungerechtfertigt schlechte berufliche Beurteilung,
  • Angriffe gegen die soziale Integration am Arbeitsplatz oder das soziale Ansehen,
  • Erzeugen von Angst, Schrecken und Ekel, oder das Versagen von Hilfe