Begriffsbestimmungen

Um einen Konsens im Dialog zu schaffen, ist ein einheitliches Verständnis zu Fehlverhalten wie Diskriminierungen, Stalking, Mobbing, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung notwendig. Die Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten erfasst die entsprechenden Begrifflichkeiten in ihren Bestimmungen. Diese schließt in ihren Definitionen das subjektive Empfinden der betroffenen Personen zu dem, was als sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking oder Diskriminierung empfunden wird, mit ein - die gesammelten Aufzählungen sind daher nicht abschließend vollständig. 

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung ist eine Herabsetzung der nach dem Grundgesetz unantastbaren Würde, der Rechte und Freiheiten des Einzelnen. 

Diskriminierungen können z. B. sein: 

  • Benachteiligungen, herabwürdigende Bemerkungen, Kommentare oder Witze und/oder Handlungen auf Grund: 
  • der nationalen , kulturellen und/oder sozialen Herkunft 
  • der Hautfarbe 
  • der Abstammung 
  • einer Behinderung oder chronischen Krankheit 
  • der geschlechtlichen Identität  
  • der religiösen und/oder weltanschaulichen Orientierung 
  • der politischen Gesinnung 
  • der sexuellen Orientierung  
  • des Alters 
  • Einsatz von Dokumenten, welche einer Gleichstellung der vom Geltungsbereich dieser Richtlinie umfassten Personen entgegenstehen. 
  • Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv