Wissenswertes

Belästigung, Mobbing, Stalking und Diskriminierungen in verschiedener Weise aufgrund eines oder mehrerer der folgenden Merkmale sind gemäß der hochschulinternen Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Heidelberg, aber auch aufgrund anderer Gesetzesgrundlagen (Strafrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG §1 und 3), Landeshochschulgesetz (LHG §2 (2) und §4a) und unzulässig. Unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit und sozialer Herkunft, Alter, geschlechtlicher und sexueller Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder chronischen Krankheiten und mit Caretätigkeiten (Familienbetreuung und Pflege) sind alle Menschen gleichberechtigt an der Universität. Fehlverhalten und Grenzüberschreitungen wird entgegengewirkt und Anliegen adäquat begegnet. 

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Infopakete Antidiskriminierung

Ob Ratsuchende*r, Ally oder Berater*innen: Unsere Infopakete bieten niedrigschwellige Informationen zu
- Verfahrens-, Beratungs- und Beschwerdewegen an der Universität
- Beratungsführung und -dokumentation
- und anderem