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Studierende Studium mit Kind(ern) und Pflegeveantwortung

Schwangere und stillende Studentinnen, studierende Eltern und pflegende Studierende sehen sich besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Gesetzliche Vorgaben sorgen dafür, dass sie in dieser sensiblen Phase besonders geschützt werden und ihnen im Studien-/Lehr-Alltag eine gleichberechtigte Teilhabe ohne Benachteiligung ermöglicht wird.

Rund 8% der Studierenden in Deutschland haben ein oder mehrere Kinder. Rund 12 % übernehmen neben dem Studium Pflegeeaufgaben für nahe Angehörige. Diese Fürsorgeaufgaben nehmen zeitliche, soziale, mentale und finanzielle Kapazitäten in Anspruch, die Studierende oft vor Vereinbarkeitsfragen stellen. Das Landeshochschulgesetz BW schreibt fest,  dass die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern an Hochschulen berücksichtigt werden müssen. Wir informieren und beraten deshalb schwangere Studentinnen und studierende Eltern bei Fragen von Schwangerschaftsmeldung, Nachteilsausgleich und Organisation des Studiums und haben ein offenes Ohr für die Belange von Studierenden mit Kind(ern) und Pflegeverantwortung.

Informationen für Lehrende und Fachstudienberatungen

Als Lehrende und Fachstudienberater*innen ist es besonders wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für schwangere Studentinnen, studierende Eltern und pflegende Studierende zu kennen, um eine sichere und chancengerechte Teilnahme am Studium und in Lehr/Lern-Settings zu ermöglichen. Studierende mit Careaufgaben können Nachteile im Studium erleiden, etwa weil die Fürsorgeverantwortung erhöhte Anforderungen auf Flexibilität im Studium mit sich bringt. Studierende Eltern haben Anspruch auf Flexibilisierung der Prüfungsfristen. Darüberhinaus können individuelle Ausgleiche geprüft werden, wie etwa: 

  •  besondere Berücksichtigung bei der Kurseinschreibung
  •  Ersatz von schriftlichen durch äquivalente mündliche Leistungen oder umgekehrt
  •  Ersatz von praktischen durch äquivalente theoretische Leistungen oder umgekehrt
  •  Befreiung von evtl. gegebener Anwesenheitspflicht durch eine kompensatorische Leistung
  •  Ermöglichung digitaler Teilnahme durch hybride Formate
  •  Möglichkeit der Mitbestimmung bei der Festlegung von Prüfungsterminen

Informationen für Studierende

Mutterschutzgesetz

Schwangere Studierende fallen unter das Mutterschutzgesetz. Damit die Universität ihrer Schutzpflicht nachkommen kann sollte eine Schwangerschaft bei der jeweiligen Fachstudienberatung gemeldet werden. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt dürfen studierende Mütter keine Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Allerdings können Sie entweder ganz oder teilweise auf den Mutterschutz vezichteten, um etwa wichtige Prüfungen oder Fristen wahrzunehmen.

Beurlaubung und Flexibilierung von Prüfungsfristen

Studierende Eltern können sich aus Gründen der Kindererziehung/Elternzeit semesterweise beurlauben lassen und dürfen dennoch weiterhin im individuell möglichen Umfang Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Mit der Beurlaubung entfällt allerdings der Bafög-Anspruch.

Um Nachteile auszugleichen haben Studierende Eltern einen Anspruch auf die Flexibilierung von Prüfungsfristen. Darüber hinaus können in Absprache mit der Lehrperson und/oder dem Prüfungsamt weitere ausgleichende Maßnahmen getroffen werden (z.B Befreiung von der Anwesenheitspflicht durch Erbringung von Kompensationsleistung etc.) Ein Anspruch auf konkrete Maßnahmen besteht allerdings nicht. Für ein Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

Wohnraum, Finanzierung und Betreuungsplätze

Für die Vergabe von Familienwohnungen und Betreuungsplätzen für Kinder von Studierenden ist das Studierendenwerk Heidelberg zuständig. Deren Webseite „Studieren mit Kind“ bietet Informationen zum pädagogischen Konzept der fünf Kitas, einen Überblick an finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten sowie zum Angebot der zur Verfügung stehenden Familienwohnungen.

Anschluss finden - Empowerment und Vernetzung

Der Umgang mit zu pflegenden Angehörigen ist oft von vielen Unsicherheiten und großer mentaler und oft auch physischer Belastung begleitet. Studierende mit Pflegeverantwortung können sich in einem Online-Kurs zum Thema „Häusliche Pflege“ zu weiterbilden. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse. Einen guten Überblick über Pflegethemen für Studierende bietet auch die Kompaktinfo des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE). Grenzüberschreitung und Gewalt kann auch in der häuslichen Pflege stattfinden, sowohl von Seiten der pflegebedürftigen Person als auch von der Person mit Pflegeverantwortung. Kenntnis über Formen von Gewalt, Definition und Präventionstipps können helfen, gewaltvollen Handlungen und Situationen vorzubeugen und diese zu erkennen.